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Transplantationsgesetze (TPG) im Ausland


Widerspruchsregister und Länder mit Widerspruchslösung

Urlaubszeit ist auch Unfallzeit - und damit auch der Augenblick für »Organspende«.

Entscheidend für den Umgang mit einem potenziellen Organspender ist dabei nicht in allen Fällen die Regelung des Herkunftslandes, sondern das vor Ort gültige Gesetz (zu den Definitionen).

Haben Länder die sogenannte Widerspruchslösung, erweiterte Widerspruchslösung oder Informationslösung, sollten Sie einen Widerspruch gegen eine Organentnahme bei sich tragen oder sich in die jeweiligen Widerspruchsregister eintragen lassen!

Gilt die sogenannte Notstandslösung (Bulgarien) haben Sie keine Chance auf Widerspruch!

Zur Übersicht: Staaten mit anderen Transplantationsgesetzen und Verfahrensweisen.

Link: Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen!

Land

Rechtssituation der "SpenderIn"

Widerspruchsregister

Belgien

Widerspruchslösung mit Einspruchsrecht der Angehörigen

Widerspruchsregister (nur Ablehnungen)
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Bulgarien

Notstandslösung

 
Finnland

Erweiterte Widerspruchslösung

Register ?
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Frankreich

Informationslösung

Widerspruchsregister in Frankreich (nur Ablehnung)
Griechenland

Erweiterte Widerspruchslösung

Register ?
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Italien

Widerspruchslösung

Organspenderegister (Zustimmung und Ablehnung)**
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Lettland

Informationslösung

 
Liechtenstein

Informationslösung

 
Luxemburg

Widerspruchslösung

Register ?
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Norwegen

Informationslösung

 
Österreich

Widerspruchslösung.

Widerspruchregister (nur Ablehnungen) wird geführt vom Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen.
Eintrag im »Widerspruchregister gegen Organspende« auch für Ausländer
Polen

Widerspruchslösung

Widerspruchsregister (Central register of objections) (nur Ablehnung) + weitere Widerspruchsmöglichkeiten**
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Portugal

Widerspruchslösung

Widerspruchsregister (Registo Nacional de não Dadores-RENNDA)(nur Ablehnung) + individuelle Widerspruchskarte
Es gibt ein Formular, dass in jeder Gesundheitseinrichtung ausgefüllt werden kann.**
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Russland

Erweiterte Widerspruchslösung

Register ?
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Schweden

Informationslösung

Organspenderegister (Zustimmung und Ablehnung)
Slowakei

Widerspruchslösung

Register ?
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Slowenien

Widerspruchslösung

Register ?
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Spanien

Widerspruchslösung

Widerspruchsregister**
Organización Nacional de Trasplantes (O. N. T)

"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Tschechien

Widerspruchslösung

Zentrales Widerspruchsregister (Národního registru osob nesouhlasících s posmrtným odberem tkání a orgánu NROD) + weitere eingeschränkte Möglichkeiten des Widerspruchs.
Auf der Homepage des NROD(www.nrod.cz) gibt es ein entsprechendes Formular, dessen Nutzung aber nicht zwingend ist.
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Ungarn

Widerspruchslösung

Widerspruchsregister (nur Ablehnung)**
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Zypern

Informationslösung, Angehörige sollen in Zweifelsfällen befragt werden

 

Quellen:

Definitionen

Widerspruchslösung

PatientInnen, die keine schriftliche Ablehnung einer Organspende bei sich tragen, können automatisch als "OrganspenderInnen" angesehen werden, wenn der "Hirntod" festgestellt wird!

Wenn keine medizinischen Einschränkungen vorliegen, kann eine Multiorganentnahme erfolgen, wobei Hornhäute, Innenohrknöchel, Kieferknochen, Herz, Lungen, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Magen, Knochen, Bänder und Knorpel, Haut, Adern und Knochenmark entnommen werden können.

Die Angehörigen müssen nicht informiert oder gefragt werden.

Auch Ausländer können in diesen Ländern explantiert werden!
Mir liegen zur Zeit (Juni 2005) keine anders lautenden, schriftlichen Informationen vor. Auch die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) konnten mir keine näheren Informationen mitteilen (Stand: Juni 2005).

Erweiterte Widerspruchslösung

PatientInnen, die keine schriftliche Ablehnung einer Organspende bei sich tragen, können automatisch als "OrganspenderInnen" angesehen werden, wenn der "Hirntod" festgestellt wird!
Angehörige "werden allenfalls als "Boten eines vom Verstorbenen zu Lebzeiten erklärten Willens akzeptiert."*

* Nickel/Schmidt-Preisigke/Sengler. Transplantationsgesetz. Kommentar mit einer umfassenden Einführung. Kohlhammer 2001, S. 6.

Informationslösung

PatientInnen, die keine schriftliche Ablehnung einer "Organspende" bei sich tragen, können automatisch als "OrganspenderInnen" angesehen werden, wenn der "Hirntod" festgestellt wird! Allerdings müssen die Angehörigen informiert werden und sie haben ein Einspruchsrecht gegen die Organentnahme!

Notstandslösung

Eine Organentnahme ist immer - selbst beim Vorliegen eines Widerspruchs - zulässig!



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update: 14.06.2005    by: Roberto Rotondo