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Transplantationsgesetze (TPG) im Ausland


Widerspruchlösung in Italien

Organentnahme in Italien. Widerspruchserklärung auch für Ausländer.

Formulare zum Eintrag im »Widerspruchregister gegen Organspende«.

In Italien gilt die sogenannte Widerspruchslösung. Ein Organ, ein Organteil oder Gewebe dürfen einem "Organspender" nur dann entnommen werden, wenn kein zu Lebzeiten abgegebener Widerspruch vorliegt.

Wer seine Organe, Organteile oder Gewebe nicht "schenken" möchte, also eine Organentnahme ablehnt, muss einen Widerspruch schriftlich dokumentieren (z.B. bei seinen Ausweispapieren). Aus dem Widerspruch muss hervorgehen, dass man mit der Organentnahme nicht einverstanden ist. Außerdem sollte man sich im sogenannten »Widerspruchregister gegen Organspende« eintragen lassen.

Das gilt auch für Ausländer, die sich in Italien aufhalten (z.B. im Urlaub!).

Falls Sie sich in dieses Widerspruchregister ein- bzw. austragen lassen wollen, stehen folgende Formulare zur Verfügung, die auch auf der Homepage des Centro Nazionale Trapianti(http://www.ministerosalute.it/trapianti/) als Download zur Verfügung stehen:

Die Widerspruchsformulare müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben an folgende Adresse geschickt werden.

Centro Nazionale Trapianti
Viale Regina Elena 299, 00161 Roma
e-mail: cnt@iss.it
Tel: 06/49904040
Fax: 06/49904101


Quelle der Information: Centro Nazionale Trapianti
Stand: 22.06.2005
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INFORMATIONSSTELLE
Transplantation und Organspende
Roberto Rotondo
www.transplantation-Information.de


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update: 31.05.2005    by: Roberto Rotondo