Home Gesetze & Hintergrundinformationen Gerichtsurteile & -verfahren Hirntod Organspende & Organspender Organempfänger Organhandel Erfahrungsberichte Allg. Informationen Veröffentlichungen Forum Organspende

Transplantationsgesetze (TPG) im Ausland


Gesetzliche Regelungen der europäischen Staaten, den USA, Japan und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Organtransplantation

Urlaubszeit ist auch Unfallzeit - und damit auch der Augenblick für »Organspende«.

Entscheidend für den Umgang mit einem potenziellen Organspender ist dabei nicht in allen Fällen die Regelung des Herkunftslandes, sondern das vor Ort gültige Gesetz (zu den Definitionen).

Link: Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen!

Land

Rechtssituation der "SpenderIn"

Widerspruchsregister

Argentinien*

Widerspruchslösung

Register ?
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Australien

Erweiterte Zustimmungslösung

Link zum: Organspenderegister (Zustimmung und Ablehnungen)
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Belgien

Widerspruchslösung mit Einspruchsrecht der Angehörigen

Widerspruchsregister (nur Ablehnungen)
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Bulgarien

Widerspruchslösung

Link zur Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
Beiblatt zum Organspendeausweis, bulgarisch
Zustimmung und Ablehnung eintragbar.
Dänemark

Erweiterte Zustimmungslösung

Organspenderegister (Zustimmung und Ablehnung)
Deutschland

Erweiterte Zustimmungslösung, ein Link zum Transplantationsgesetz

 
Estland***

Widerspruchslösung

Register ?
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Finnland

Erweiterte Widerspruchslösung

Register ?
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Frankreich

Widerspruchslösung

Widerspruchsregister in Frankreich (nur Ablehnung)
Link: Le don d'organes!

"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Griechenland

Erweiterte Widerspruchslösung

Register ?
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Großbritannien (UK)

Erweiterte Zustimmungslösung

Organspenderegister (nur Zustimmung)
Irland***

Widerspruchslösung

Register ?
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Island

Erweiterte Zustimmungslösung

 
Italien Widerspruchslösung Organspenderegister (Zustimmung und Ablehnung)**
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Japan

Enge Zustimmungslösung mit Widerspruchsrecht der Angehörigen

 
Kroatien

Widerspruchslösung

"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Link zur Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Beiblatt zum Organspendeausweis, kroatisch. Zustimmung und Ablehnung eintragbar.
Lettland*** Widerspruchslösung "Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Liechtenstein

Informationslösung

 
Litauen

Erweiterte Zustimmungslösung (kein Gesetz)

 
Luxemburg Widerspruchslösung Register ?
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Malta

Erweiterte Zustimmungslösung

 
Niederlande

Erweiterte Zustimmungslösung

Link zum: Organspenderegister (Zustimmung und Ablehnung)
Norwegen*** Widerspruchslösung "Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Österreich Widerspruchslösung Widerspruchregister (nur Ablehnungen) wird geführt vom Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen.
Eintrag im »Widerspruchregister gegen Organspende« auch für Ausländer
Polen Widerspruchslösung Widerspruchsregister (Central register of objections) (nur Ablehnung) + weitere Widerspruchsmöglichkeiten**
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Link zur Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
Beiblatt zum Organspendeausweis, polnisch
Zustimmung und Ablehnung eintragbar.
Portugal Widerspruchslösung Widerspruchsregister (Registo Nacional de não Dadores-RENNDA)(nur Ablehnung) + individuelle Widerspruchskarte
Es gibt ein Formular, dass in jeder Gesundheitseinrichtung ausgefüllt werden kann.**
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Rumänien

Erweiterte Zustimmungslösung

Link zur Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
Beiblatt zum Organspendeausweis, rumänisch
Zustimmung und Ablehnung eintragbar.
Russland

Erweiterte Widerspruchslösung

Register ?
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Schweden*** Widerspruchslösung Organspenderegister (Zustimmung und Ablehnung)
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Schweiz

Erweiterte Zustimmungslösung

Laut Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz) vom 8. Oktober 2004
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Slowakei Widerspruchslösung Register ?
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Slowenien Widerspruchslösung Register ?
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Spanien Widerspruchslösung Widerspruchsregister**
Organización Nacional de Trasplantes (O. N. T)

"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Tschechien Widerspruchslösung Zentrales Widerspruchsregister (Národního registru osob nesouhlasících s posmrtným odberem tkání a orgánu NROD) + weitere eingeschränkte Möglichkeiten des Widerspruchs.
Auf der Homepage des NROD(www.nrod.cz) gibt es ein entsprechendes Formular, dessen Nutzung aber nicht zwingend ist.
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Türkei*** Widerspruchslösung  
Ungarn Widerspruchslösung Widerspruchsregister (nur Ablehnung)**
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Link zur Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
Beiblatt zum Organspendeausweis, ungarisch
Zustimmung und Ablehnung eintragbar.
USA

Erweiterte Zustimmungslösung

 
Vereinigte Arabische Emirate

Erweiterte Zustimmungslösung

Quelle: www.dubai-report.de, 01.06.2010
Weißrußland

Erweiterte Zustimmungslösung

 
Zypern*** Widerspruchslösung "Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".

Quellen:

Definitionen

Widerspruchslösung

PatientInnen, die keine schriftliche Ablehnung einer Organspende bei sich tragen, können automatisch als "OrganspenderInnen" angesehen werden, wenn der "Hirntod" festgestellt wird!

Wenn keine medizinischen Einschränkungen vorliegen, kann eine Multiorganentnahme erfolgen, wobei Hornhäute, Innenohrknöchel, Kieferknochen, Herz, Lungen, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Magen, Knochen, Bänder und Knorpel, Haut, Adern und Knochenmark entnommen werden können.

Die Angehörigen müssen nicht informiert oder gefragt werden.

Auch Ausländer können in diesen Ländern explantiert werden!
Mir liegen zur Zeit (Juni 2005) keine anders lautenden, schriftlichen Informationen vor. Auch die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) konnten mir keine näheren Informationen mitteilen (Stand: Juni 2005).

Erweiterte Widerspruchslösung

PatientInnen, die keine schriftliche Ablehnung einer Organspende bei sich tragen, können automatisch als "OrganspenderInnen" angesehen werden, wenn der "Hirntod" festgestellt wird!
Angehörige "werden allenfalls als "Boten eines vom Verstorbenen zu Lebzeiten erklärten Willens akzeptiert."*

* Nickel/Schmidt-Preisigke/Sengler. Transplantationsgesetz. Kommentar mit einer umfassenden Einführung. Kohlhammer 2001, S. 6.

Enge Zustimmungslösung

Körperteile dürfen nur entnommen werden, wenn zu Lebzeiten ausdrücklich eingewilligt wurde. Angehörige haben kein Mitspracherecht.

Erweiterte Zustimmungslösung

Bei Vorliegen eines "Organspendeausweises" können Körperteile entnommen werden. Aber auch Angehörige können einer Entnahme von Körperteilen zustimmen, wenn kein "Spendeausweis" vorliegt. Haben "SpenderInnen" oder die Angehörigen keine Einschränkungen vorgenommen, kann eine Multiorganentnahme (siehe oben) erfolgen.

Informationslösung

PatientInnen, die keine schriftliche Ablehnung einer "Organspende" bei sich tragen, können automatisch als "OrganspenderInnen" angesehen werden, wenn der "Hirntod" festgestellt wird! Allerdings müssen die Angehörigen informiert werden und sie haben ein Einspruchsrecht gegen die Organentnahme!

Notstandslösung

Eine Organentnahme ist immer - selbst beim Vorliegen eines Widerspruchs - zulässig!



Startseite
 

update: 19.06.2006    by: Roberto Rotondo