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Transplantationsgesetze (TPG) im Ausland


Widerspruchlösung in Österreich

Organentnahme in Österreich. Widerspruchserklärung auch für Ausländer. Formulare zum Eintrag im »Widerspruchregister gegen Organspende«.

Organentnahme in Österreich. Widerspruchserklärung auch für Ausländer. Formulare zum Eintrag im »Widerspruchregister gegen Organspende«. In Österreich gilt die sogenannte Widerspruchslösung. Ein Organ, ein Organteil oder Gewebe dürfen einem "Organspender" nur dann entnommen werden, wenn kein zu Lebzeiten abgegebener Widerspruch vorliegt. Sämtliche Transplantationszentren in Österreich sind verpflichtet, vor einer geplanten Organentnahme das Vorliegen eines Widerspruches im sogenannten Widerspruchregister zu prüfen. Diese Abfragen werden durch die Gesundheit Österreich GmbH (ÖBIG-Transplant) dokumentiert.

Wer seine Organe, Organteile oder Gewebe nicht "schenken" möchte, also eine Organentnahme ablehnt, muss einen Widerspruch schriftlich dokumentieren (z.B. bei seinen Ausweispapieren). Aus dem Widerspruch muss hervorgehen, dass man mit der Organentnahme nicht einverstanden ist. Außerdem sollte man sich im sogenannten »Widerspruchregister gegen Organspende« eintragen lassen.

Das gilt auch für Ausländer, die sich in Österreich aufhalten (z.B. im Urlaub!).

Falls Sie sich in das Widerspruchsregister ein- bzw. wieder austragen oder eine Änderung (Name, Adresse etc.) durchführen lassen wollen, bitten wir Sie, das Widerspruchsformular inkl. Informationsblatt unter folgendem Link herunterzuladen:

https://transplant.goeg.at/sites/transplant.goeg.at/files/2017-07/Widerspruchsformular.pdf

Sie können die Widerspruchsformulare auch telefonisch oder schriftlich bei der Gesundheit Österreich GmbH (ÖBIG-Transplant).

Eine Eintragung von minderjährigen Personen (unter 14 Jahre) oder nicht geschäftsfähigen Personen ist durch einen gesetzlichen Vertreter ebenfalls möglich.

Bitte beachten Sie, dass Widersprüche für unmündige Minderjährige (unter 14 Jahren), die von einer/einem Erziehungsberechtigten beantragt werden, mit vollendetem 14. Lebensjahr der/des Minderjährigen automatisch gelöscht werden. Sie werden vor der Löschung über den Vorgang informiert und können einen Neueintrag als mündige/r Minderjährige/r mit eigener Unterschrift veranlassen.

Senden Sie das ausgefüllte Formular mit Originalunterschrift und Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises bitte an die GÖG/ÖBIG-Transplant, Widerspruchsregister, Stubenring 6, 1010 Wien.

Kontakt: Tel.: 01/515 61-0 E-Mail: wr@goeg.at

+++ Nach einem Bearbeitungszeitraum von bis zu 3 Werktagen erhalten Sie eine Verständigung, mit der die Bearbeitung Ihres Anliegens hinsichtlich Eintragung/Änderung/Streichung bestätigt wird. Sollte Sie diese Bestätigung nicht erreichen, informieren Sie uns bitte mit beigelegtem Lichtbildausweis in Kopie via E-Mail oder auf dem Postweg. +++

Quelle der Information: Gesundheit Österreich GmbH(ÖBIG-Transplant)

Stand: 02.05.2018

Gesundheit Österreich GmbH
Stubenring 6
1010 Wien
T: +43 1 515 61-296
F: +43 1 513 84 72
www.goeg.at
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INFORMATIONSSTELLE
Transplantation und Organspende
Roberto Rotondo
www.transplantation-Information.de


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update: 02.05.2018    by: Roberto Rotondo