PDF- und Word-Dateien sowie einzelne Formulare - siehe unten!
Urlaubszeit ist auch Unfallzeit - und damit auch der Augenblick für »Organspende«.
In folgenden Ländern gibt es die sogenannte Widerspruchslösung:
Italien , Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.
Ein Organ, ein Organteil oder Gewebe dürfen einem "Organspender" nur dann entnommen werden, wenn kein zu Lebzeiten abgegebener Widerspruch vorliegt.
Wer seine Organe, Organteile oder Gewebe nicht "schenken" möchte, also eine Organentnahme ablehnt, muss einen Widerspruch schriftlich dokumentieren (z.B. bei seinen Ausweispapieren). Aus dem Widerspruch muss hervorgehen, dass man mit der Organentnahme nicht einverstanden ist.
Das gilt z.B. in Österreich auch für Ausländer*, die sich im jeweiligen Land aufhalten (z.B. im Urlaub!).
*Mir liegen zur Zeit (Juni 2005) keine anders lautenden, schriftlichen Informationen vor. Auch die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) konnten mir keine näheren Informationen mitteilen (Stand: Juni 2005).
Wenn ein Land ein sogenanntes »Widerspruchregister gegen Organspende« führt (wie in Österreich), sollte man sich - wenn möglich - in dies Register eintragen lassen.
Regelung in Österreich (spezielle Informationen): hier klicken!
Regelung in Italien (spezielle Informationen): hier klicken!
Falls Sie eine Widerspruchsausweis ausfüllen wollen, stehen folgende Formulare zur Verfügung:
Für die Übersetzungen übernehme ich keinerlei Garantie.
"Widerspruch gegen eine Organentnahme - DEUTSCH" als PDF-Datei und als Word-Datei.
"Widerspruch gegen eine Organentnahme - FRANZÖSISCH" als PDF-Datei und als Word-Datei.