Organspende in Frage gestellt


Arbeitsblatt 4 Transplantationsgesetz (TPG)

Das Transplantationsgesetzes - § 10 Transplantationszentren

Vierter Abschnitt1

Entnahme, Vermittlung und Übertragung bestimmter Organe

§ 10 Transplantationszentren


  1. Die Transplantationszentren sind verpflichtet,

    Wartelisten der zur Transplantation angenommenen Patienten mit den für die Organvermittlung nach § 12 erforderlichen Angaben zu führen sowie unverzüglich über die Annahme eines Patien­ten zur Organübertragung und seine Aufnahme in die Warteliste zu entscheiden und den behan­delnden Arzt darüber zu unterrichten, ebenso über die Herausnahme eines Patienten aus der Warteliste, über die Aufnahme in die Warteliste nach Regeln zu entscheiden, die dem Stand der Erkenntnisse der medi­zinischen Wissenschaft entsprechen, insbesondere nach Notwendigkeit und Erfolgsaussicht einer Organübertragung, die auf Grund der §en 11 und 12 getroffenen Regelun­gen zur Organentnahme und Organvermittlung einzuhalten, jede Organübertragung so zu doku­mentieren, dass eine lücken­lose Rückverfolgung der Organe vom Empfänger zum Spender er­möglicht wird; bei der Übertragung von vermittlungspflichtigen Organen ist die Kenn-Nummer (§ 13 Abs. 1 Satz 1) anzugeben, um eine Rückverfolgung durch die Koordinierungsstelle zu ermög­lichen, vor und nach einer Organübertra­gung Maßnahmen für eine erforderliche psychische Be­treuung der Patienten im Krankenhaus sicher­zustellen und nach Maßgabe der Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die auch einen Vergleich mit anderen Transplantationszentren ermöglichen, im Rahmen ihrer Tätigkeit nach diesem Gesetz durchzuführen; dies gilt für die Nachbetreuung von Or­ganspendern nach § 8 Abs. 3 Satz 1 ent­sprechend.

Aufgabe:

Als Ergänzung zum Text schauen Sie sich die Statistik auf S. 48 und S. 50 an und diskutieren Sie folgende Fragen:

  1. Kann es jemals genug Organe für alle geben?

  2. Können Organe gerecht verteilt werden?

  3. Gibt es objektive medizinische Kriterien der Organverteilung?

  4. Präsentieren Sie die Ergebnisse auf Folie, Flipchart oder Stellwand.

1Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (Transplantationsgesetz - TPG) vom 5. November 1997 (BGBL. I S. 2631).


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