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Pressemeldungen zur Organspende


Bis Dezember 2002 habe ich mich für den Verein BioSkop e.V. in Pressemitteilungen zur Organspende zu Wort gemeldet.

Pressemitteilung von BioSkop e.V.

Essen, 16.03.2001

Transplantationsgesetz: Fragwürdige Kontrolle des Organhandels

- Umfrage zur Lebendspende von Organen bringt erschreckende Ergebnisse -

Mehr als drei Jahre nach Verabschiedung des Transplantationsgesetzes hält die Überprüfung der Praxis dieses umstrittenen Medizinbereichs einer kritischen Nachfrage nicht stand.

Das ist das Ergebnis von Recherchen, die Bioskop e.V. im Laufe des Jahres 2000 durchgeführt hat. Die zentrale Frage lautete: Wie wurden die Auflagen des Gesetzgebers für die Organspende von Lebenden bisher in der Praxis umgesetzt?

Die Organspende von Lebenden ist in Deutschland nur möglich, wenn sie freiwillig ist und kein Geld dafür kassiert wird. Für die Einhaltung dieser gesetzlichen Regeln sind die Landes - Ärztekammern zuständig:

Doch die große Mehrheit der Ärzte-Gremien weigert sich, Bürgern Einblick in die Praxis der Organspende z.B. von Nieren zu geben.

Zweimal wurden die zuständigen Ärztekammern angeschrieben und um Auskunft gebeten. Das Ergebnis: Bis März 2001 hatten von über zwanzig Landes- und Bezirks- Ärztekammern nur fünf geantwortet!

Und auch diese Antworten fielen teilweise erschreckend aus:

"Wir sehen uns nicht imstande, die aufgeworfenen Fragen zu beantworten".

Diese Antwort erhielt Bioskop e.V. beispielsweise von der Ärztekammer Bremen auf die Frage, wie die Freiwilligkeit von Organspenden überprüft werde.

Dem Hamburger Diplompsychologen Roberto Rotondo, der für Bioskop e.V. die Befragung durchgeführte, konnte somit nicht in Erfahrung bringen, ob die zuständigen Ärzte - Kommissionen die Organspender wirklich persönlich befragt haben:

"Um seriös darüber zu entscheiden, dass zwischen Spender und Empfänger keine finanzielle Absprachen erfolgt sind oder die Organspender freiwillig handeln, müssen die Gutachter aber die zur Organentnahme bereite Person unbedingt persönlich zu Gesicht bekommen", so der Psychologe.

Einige Ärztekammern zeigten in ihren Antworten unverhohlen, dass ihnen die Fragen lästig sind: Aufgefordert, zu erklären, wie die gesetzlich vorgeschriebene "persönliche Verbundenheit" zwischen Spender/in und Empfänger/in festgestellt werde, die als Voraussetzung für die Lebend - Organspende im Gesetz verlangt wird, antwortete beispielsweise die Ärztekammer Schleswig-Holstein: Es besteht keine Veranlassung, "ihre detaillierten Fragen zu beantworten". Ähnlich zugeknöpft reagierte die Ärztekammer Berlin und sah "keine Veranlassung für eine ausführliche Stellungnahme." Unserer Fragen wurden auch von der Bundesärztekammer (BÄK) nicht beantwortet.

Damit zeigt sich: Eine öffentliche Kontrolle der Transplantationspraxis und auch des möglichen Organhandels ist nach Verabschiedung des Transplantations-Gesetzes nicht möglich.

BiosKop e.V. wird die Ergebnisse der Recherchen der zuständigen Enqueté -Kommisson des Bundestages sowie dem Gesundheitsministerium übermitteln.

Eine Zusammenfassung der Recherchen ist auch aktuell in der Zeitschrift "Bioskop" Nr. 13 (März 2000) zu finden, die wir Ihnen auf Anfrage gerne zusenden.

Pressekontakt:
Bioskop e.V. , Erika Feyerabend: Tel.: 0201/536706
Weitere Informationen:
Roberto Rotondo
Tel.: 040/44 80 99 22
Fax: 040/41 35 14 20


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update: 10.01.2004    by: Roberto Rotondo