BEITRÄGE IM FORUM ORGANSPENDE UND TRANSPLANATION

Re: Wiederspruch bei Organspendeausweis


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Geschrieben von Roberto Rotondo am 19. November 2007 17:05:06:

Als Antwort auf: Wiederspruch bei Organspendeausweis geschrieben von Michael am 19. November 2007 15:01:18:

Hallo Michael,

die Organentnahme bei toten Organspendern ist im Transplantationsgesetz geregelt. Link: http://www.transplantation-information.de/gesetze_organspende_transplantation/transplantationsgesetz/transplantationsgesetz.html#Heading2

Der § 3 regelt die Organentnahme mit Einwilligung des Organspenders

Demnach ist die Entnahme von Organen nur zulässig, "wenn der Organspender in die Entnahme eingewilligt hatte. [...] Der Arzt hat den nächsten Angehörigen des Organspenders über die beabsichtigte Organentnahme zu unterrichten [...]."

Im § 4 wird die Organentnahme mit Zustimmung anderer Personen geregelt.

"Liegt dem Arzt, der die Organentnahme vornehmen soll, weder eine schriftliche Einwilligung noch ein schriftlicher Widerspruch des möglichen Organspenders vor, ist dessen nächster Angehöriger zu befragen, ob ihm von diesem eine Erklärung zur Organspende bekannt ist. [...]."

Die Zustimmung des potentiellen Organspenders ist also das maßgebliche Kriterium.

Gruß, R. Rotondo





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