Pressemeldungen zur Organspende
Das Selbstbestimmungsrecht darf nicht ausgehebelt werden
Pressemitteilung von: Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V.
Bremen, den 30.05.2010
Kurz vor dem "Tag der Organspende" am 5.6.2010 fordert der Deutsche Ärztetag die Einführung der Widerspruchslösung mit dem Ziel, mehr Organe zur Verfügung zu haben für Menschen, die auf eine Lebenserleichterung oder Lebensverlängerung mit Hilfe eines fremden Organs hoffen. Dabei wird verschwiegen, dass in internationalen Fachkreisen die Gleichsetzung des "Hirntodes" mit dem Tod des Menschen längst widerlegt ist. Wir brauchen umfassende Informationen über die Bedingungen einer Organentnahme:
- Wie tot bin ich wirklich, wenn ich beatmet werde, mein Herz noch schlägt, mein Leib warm und durchblutet ist, aber Teile meines Gehirns inaktiv oder unwiederbringlich ausgefallen sind?
- Wie verändert sich der Umgang mit mir, wenn ich auf der Intensivstation als möglicher Organspender gesehen werde und nicht mehr als möglicherweise sterbender Patient?
- Wie verändert die Organentnahme den Abschied für meine Angehörigen?
- Und wie kann ich sichergehen, dass mein Wille, keine Organe spenden zu wollen, respektiert wird?
Bei der in Deutschland gültigen Zustimmungslösung muss die schriftliche Einwilligung entweder des Organspenders oder seiner Angehörigen vorliegen. In § 4 des Transplantationsgesetzes steht: "…Hatte der Verstorbene zu Lebzeiten keine Erklärung zur Organspende abgegeben und sind keine nächsten Angehörigen vorhanden oder auffindbar, so ist eine Organentnahme unzulässig…"
Das klingt eindeutig. Aber in den Erläuterungen zu § 4 des Transplantationsgesetzes, die erst 2001, unbemerkt von der Öffentlichkeit, herausgegeben wurden, heißt es: "…Entnimmt der Arzt trotzdem Organe aus dem Körper des Verstorbenen, so ist dies tatbestandlich eine strafbare Handlung (vergl. § 19, Abs. 1 des TPG). Ggf. kommt aber eine Rechtfertigung nach
§ 34 StGB (Rechtfertigender Notstand) in Betracht…" [ Kommentar Nickel/ Schmidt-Preisike/ Sengler].
Also dürfen Ärzte mir im Falle des Notstands, den sie selbst definieren, straffrei meine Organe entnehmen, auch wenn ich nicht eingewilligt habe? Ohne darüber zu informieren, wird in den Kommentaren zu § 4 durch die Hintertür die Widerspruchslösung eingeführt. Dabei ist die einzige Regelung, die den Willen, die Würde und die Rechte des Menschen im "Hirntod" wahrt, die enge Zustimmungslösung. Dafür setzen wir uns ein.
Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V.
Renate Focke
2.Vorsitzende
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28215 Bremen
Tel 0421-6734305
renate.focke.kao@kabelmail.de
KAO e.V.: www.initiative-kao.de