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Veröffentlichung zur Organspende und Transplantation


Krankenhäuser melden "potenzielle Organspender" nicht - Falschmeldung der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) widerlegt

Roberto Rotondo (Hamburg), Psychologe und Krankenpfleger

Die Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) setzt seit Jahren Krankenhausärz-te, Politiker, Patienten und Medien mit der Behauptung unter Druck, dass 40 bis 60 % der Kliniken mit Intensivstationen "potenzielle Organspender" nicht melden, sich also illegal verhalten. Zu Unrecht, wie die Informationsstelle Transplantationsmedizin und Organspende (ITO) recherchiert hat. Der DSO liegen keine seriösen Untersuchungen oder Fakten darüber vor, die ihre Behauptung bestätigen.

06. Juli 2005


Ilja Stracke, Sprecherin der DSO, wurde am 04.06.2005 in der Frankfurter Neue Presse, dem ZDF und am 12.06.2005 im Stern folgendermaßen zitiert:

"Etwa 60 Prozent aller Krankenhäuser mit Intensivstationen melden potenzielle Organspender nicht weiter."

Die DSO beschreibt im aktuellen Jahresbericht der Region Nord von 2004 über die Tätigkeiten der Transplantationszentren, wer als "potenzieller Organspender" in Betracht kommt.

"Als potenzielle Organspender werden Verstorbene bezeichnet, bei denen der Hirntod nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt ist und keine medizinische Kontraindikation zur Organspende vorliegen."

Die Aussage von Frau Stracke bezieht sich also eindeutig auf die Zeit nach der Hirntoddiagnostik und der korrekten Feststellung des "Hirntodes". Falls dann keine medizinischen Kontraindikationen vorliegen, sind die zuständigen Ärzte bzw. Kliniken durch das Transplantationsgesetz (TPG) verpflichtet, "Organspender" zu melden (TPG, § 11).

Die schwerwiegende Anschuldigung der DSO wäre skandalös, wenn sie sachlich fundiert und richtig wäre. Demnach verstoßen, laut Aussage der DSO, 60 % aller Krankenhäuser mit Intensivstationen gegen das Transplantationsgesetz (TPG) und handeln illegal. Die Folgen wären für betroffene Patienten auf der "Warteliste" zur Organimplantation verheerend.

Die Behauptung von Frau Illja Stracke wurde vom Bundesverband der Organtransplantierten (BDO) dann auch entsprechend kommentiert:

"Würden alle Kliniken mögliche Organspender melden, hätten wir gar keinen Organmangel", sagt Burkhard Tapp vom Bundesverband der Organtransplantierten (BDO) im ZDF Online-Archiv am 4.6.2005.

Indirekt werden also Kliniken dafür verantwortlich gemacht, dass Menschen, die auf den "Hirntod" und Organe eines anderen Menschen warten, auf die Möglichkeit einer Organverpflanzung verzichten müssen.

Die kritiklose Übernahme dieser vermeintlichen Tatsache kann noch gravierender interpretiert werden. Ein weiteres Beispiel aus den Medien:

Zur Meldung von "Organspendern" behauptete Prof. Dr. Richard Viebahn, Knappschaftskrankenhaus Bochum, am 16.06.2005 in der Fernsehsendung KONTRASTE Folgendes:

"Einige Krankenhäuser verstoßen bewusst gegen das Transplantationsgesetz, weil sie eben der Meinung sind, dass die Fallzahlen in ihrem Haus so gering sind, dass es nicht auffällt und zweitens ist das Gesetz ohnehin nicht strafbewährt."

Die beiden Verantwortlichen für den Filmbericht, Michael Beyer und Alexander Kobylinski, der 2004 den Deutschen CIVIS-Fernsehpreis in der Kategorie Information erhielt, zogen eine drastische Schlussfolgerung:

"Nachlässigkeit und Ignoranz, die Leben kosten. Potentielle Spender werden mal eben übersehen."

Die Übernahme der "Argumentation" der DSO kann also auch zur Folge haben, dass ca. 60 % der Kliniken mit Intensivstationen für den Tod von Menschen verantwortlich gemacht werden.

Also könnte man annehmen, dass Frau Strack bzw. die DSO eine solche Anschuldigung nicht ohne entsprechende Datengrundlage verbreiten würde. Im März 2005 verdichteten sich die Hinweise für die ITO, dass keine exakten Daten bzw. Untersuchungen als Grundlage für die Behauptung der DSO zur Verfügung stehen.

Am 14. März 2005 bei einer Anhörung der Enquete-Kommission 'Ethik und Recht der modernen Medizin' zum Thema "Organisation der postmortalen Organspende in Deutschland" machte Prof. Dr. Josef Briegel (Transplantationsbeauftragter, Klinik für Anästhesiologie am Klinikum der Universität München) folgende Aussage:

"Nun wissen wir aber überhaupt nicht, wie viele Patienten in Deutschland tatsächlich am Hirntod versterben, denn es gibt keinerlei Untersuchungen dazu. Die Patienten werden nicht systematisch erfasst."

Das hielt ihn dann allerdings nicht davon ab, eine Vermutung kundzutun:

"Ich vermute - das ist jetzt meine Hypothese, die ich in den Raum stellen möchte -, dass in Deutschland etwa 50 %, vielleicht sogar mehr, bis zu 70 % aller am Hirntod verstorbenen Patienten nicht gemeldet werden."

Immerhin kennzeichnete er, im Gegensatz zur DSO, sein Nicht-Wissen als Hypothese.

In der gleichen Anhörung wurde auch von Dr. Bernhard Egger, Leiter des Stabsbereichs Medizin beim AOK Bundesverband, bestätigt, dass keine exakten Daten über "potenzielle Organspender" vorliegen:

"Es ist vorhin von verschiedenen Sachverständigen hier auch thematisiert worden, dass wir im Moment eigentlich noch Probleme damit haben, exakt festzustellen, welche Kliniken eigentlich wie viele Organspender auf den Stationen haben, wie viele potenzielle Organspender es also gibt."

Auch Renate Höchstetter, Deutsche Krankenhausgesellschaft, bestätigt mit ihrer Aussage in o.g. Anhörung, dass es keine Datengrundlage für die Behauptung der DSO gibt:

"Die Deutsche Stiftung Organtransplantation kolportiert in ihrer Öffentlichkeitsarbeit, dass sich nur ca. 40 % der Krankenhäuser an der Organspende beteiligen würden. Allerdings, das wurde auch schon angesprochen, ist weder der DKG noch der DSO die Gesamtheit der potenziellen Organspender auf den Intensivstationen in Deutschland bekannt. Das heißt, weder die DSO noch die DKG können wissen, wie viele Krankenhäuser sich tatsächlich an der Organspende beteiligen."

Im Rahmen der Recherche für die ITO, fragte ich am 20.06.2005 bei der DSO nach, ob die Behauptung von Frau Stracke,durch Untersuchungen und/oder Fakten belegt sei. Die DSO beantwortete die Frage am 29. Juni 2005 und behauptete, dass "Frau Stracke falsch zitiert wurde. Tatsächlich sagte sie, dass derzeit nur 40 Prozent der Krankenhäuser mit der DSO zusammen arbeiten würden."

Fehlende Zusammenarbeit ist natürlich nicht gleichbedeutend mit dem Vorwurf, dass Krankenhäuser "potenziellen Organspendern" nicht Melden.

Eine Nachfrage bei der Frankfurter Neuen Presse, dem ZDF und dem Stern durch die ITO ergab, dass sich alle auf eine Meldung der Nachrichtenagentur AP bezogen.

Das ZDF bestätigte am 30.06.2005, dass Frau Stracke die o.g. Aussage machte. Andreas Heck, Redaktionsleiter heute.de:

"Wir haben diesen Beitrag von der Nachrichtenagentur AP übernommen, er wurde auch in zahlreichen Tageszeitungen so abgedruckt. Der Autor hat uns nach Prüfung seiner Aufzeichnungen versichert, dass er diese Aussage so von Frau Stracke bekommen habe, auf ausdrückliche Nachfrage. Insofern sehen wir keinen Grund, unseren Beitrag bzw. das Zitat zu verändern."

Thomas Kurtenbach, Redaktion Kultur und Service, von der Frankfurter Neuen Presse gab am 04.07.2005 gegenüber ITO an:

"Jedenfalls kann ich Ihnen sagen, dass das von Ihnen angeführte Zitat meinen Argwohn nicht erweckt hat, weil ich Ähnliches durchaus schon anderswo gehört oder gelesen habe."

Die DSO verbreitete die Meldung wirklich nicht zum ersten Mal. Beispiele:

Das Deutsche Ärzteblatt berief sich schon am 26.08.2002 auf den ehemalige Vorstandsvorsitzenden der DSO, Prof. Dr. Martin Molzahn, mit der Meldung, dass Krankenhäuser ihrer Meldepflicht nicht nachkommen:

"Denn der im Transplantationsgesetz verankerten Verpflichtung zur Spendermeldung kommen nach Angaben des Vorstandsvorsitzenden der DSO, Prof. Dr. Martin Molzahn, weniger als die Hälfte aller Krankenhäuser in Deutschland nach."

Die Ärzte Zeitung bezog sich auch auf die DSO und berichtete am 28.01.2005 im Artikel "Es fehlt der Schwung bei der Aufklärung über Organspenden":

"Zwar hatte Mitte letzten Jahres eine Konferenz der Gesundheitsminister der Länder an die Kliniken appelliert, ihren Pflichten zur konsequenten Meldung von Organspendern nachzukommen. Die Appelle scheinen aber kaum zu helfen: Nur 40 Prozent der Krankenhäuser mit Intensivbetten, die nach dem Transplantationsgesetz verpflichtet sind, alle in Frage kommenden Organspender zu melden, beteiligen sich, wie die Bilanz der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) für 2003 ergeben hat."

In einer Pressemitteilung der DSO vom 02.02.2005 gab Prof. Dr. Günter Kirste, Vorstandsvorsitzender der DSO, die Bundesregierung als Quelle der Information für die Behauptung an, dass Krankenhäuser ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, obwohl die Bundesregierung sich ihrerseits in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU (Drucksache 15/4542), auf die DSO als Quelle der Information bezog:

"Mit der Fortschreibung der Aufwandserstattung ist eine weitere Grundlage geschaffen worden, damit Krankenhäuser ihrer Verpflichtung zur Meldung möglicher Organspender nachkommen können", sagt Professor Kirste, Vorstand der DSO. Nicht zuletzt habe die aktuelle Antwort der Bundesregierung auf die "Große Anfrage der CDU/CSU" festgestellt, so Kirste, dass nach wie vor eine wesentliche Steigerung der Organspende vor allen Dingen dadurch zu erreichen sei, dass alle Krankenhäuser ihrer Meldeverpflichtung nachkommen."

Am 24.02.2005 in einer weiteren Pressemitteilung der DSO:

"Trotz der stabilen Organspendezahlen 2004 sind wir angesichts der 12.000 Menschen auf der Warteliste nicht zufrieden", erklärt Professor Dr. Günter Kirste, Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Deshalb appelliert der Mediziner an die Krankenhäuser, ihrer nach dem Transplantationsgesetz vorgeschriebenen Aufgabe, die Möglichkeiten für eine Organspende an die DSO zu melden und mit ihr zu beraten, nachzukommen."

Prof. Dr. Günter Kirste (DSO) in seiner Stellungnahme vom 07.03.2005 für die Anhörung vor der Enquete-Kommission 'Ethik und Recht der modernen Medizin' zum Thema "Organisation der postmortalen Organspende in Deutschland":

"Wesentliche Gründe sind die fehlenden Meldungen aus den Krankenhäusern sowie die Ablehnungsrate zur Organspende in Deutschland."

Prof. Dr. Axel Haverich (Vorstand im Stiftungsrat der DSO) am 14.03.2005 bei der Anhörung vor der Enquete-Kommission 'Ethik und Recht der modernen Medizin' zum Thema "Organisation der postmortalen Organspende in Deutschland":

"Hier wird die gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung zur Zusammenarbeit nicht von allen Krankenhäusern wahrgenommen. Für die Wartenden ist dies eine Katastrophe. […] Ich gehe allerdings auch so weit - das habe ich schon geäußert -, dass ich sage: Bei Krankenhäusern, die sich nachweislich nicht an der Organspende beteiligen, muss auch über Abschläge bei den Budgetverhandlungen mit den Kostenträgern geredet werden."

Newsclick.de zitierte Frau Stracke (DSO) am 03.06.2005 im Beitrag "Fünf Jahre Warten auf eine Niere":

"Hinzu kommt, dass immer noch zu wenige Krankenhäuser einen hirntoten Patienten melden", sagt Ilja Stracke."

Prof. Dr. Günter Kirste (Vorstand der DSO) am 4.06.2005 im Potral1und1.de im Artikel "Tollwut-Vorfall hat Organspende keinen Rückschlag gebracht":

"Viele Organspenden scheitern nach Kirstes Ansicht nach wie vor an der mangelnden Meldebereitschaft der Krankenhäuser. Zwar gebe es in Deutschland die gesetzliche Pflicht für Krankenhäuser, mögliche Spender zu melden, in der Praxis werde dies aber oft vernachlässigt."

Diese Belege zeigen, dass die DSO sich in der Vergangenheit sehr darum bemüht, die Behauptung zu streuen, dass Krankenhäuser "potentielle Organspender" nicht melden.

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation ist in Deutschland offiziell zuständig für die Abwicklung von Organentnahmen (TPG, § 11). Alle Organentnahmen bei "hirntoten Spendern" werden über die DSO abgewickelt.

Offenbar zweifelt niemand an der Glaubwürdigkeit der DSO und so verwundert es nicht, dass die Meldung der DSO nicht nur durch Medienvertreter unhinterfragt übernommen wird.

Auch im Gesundheitsministerium war man geneigt der DSO zu glauben. Dr. Klaus Theo Schröder, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, vertrat schon im November 2003 im Hessischen Ärzteblatt die Auffassung, dass "potenzielle Organspender" vor der Meldung an die DSO versterben und verbreitete mit dieser Aussage die Falschmeldung gleich weiter:

"Schröder hob die besondere Verantwortung der Krankenhäuser mit Intensivstation hervor, in denen potentielle Organspender versterben. Diese Kliniken seien gesetzlich verpflichtet, der Deutschen Stiftung Organtransplantation als Koordinierungsstelle mögliche Organspender zu melden. Nach Angaben der Stiftung tun dies jedoch nur 40 % der Krankenhäuser."

Die Unterstellung wird von der DSO auch dazu benutzt, um Politiker unter Druck zu setzen und beispielsweise die Einrichtung von Transplantationsbeauftragten in jeder Klinik zu fordern, wie am Beispiel Nordrhein-Westfalen (NRW) aufgezeigt werden kann. In NRW sollen auf freiwilliger Basis "Kommunikationsteams als Beauftragte für die Organspende" eingerichtet werden. Die Falschmeldung trug dazu bei, dass beispielsweise Dr. Ute Dreckmann (FDP) im Oktober 2004 in der Zeitschrift LANDTAG INTERN eingestand, dass die Entscheidung der FDP-Fraktion aus dem Jahr 2001, sich bei der Abstimmung über die Einsetzung von Transplantationsbeauftragten, zu enthalten, nicht die beste Lösung war und zu der "Einsicht" kam:

"Insofern halte ich aus heutiger Sicht das feste Installieren eines Transplantationsbeauftragten auf gesetzlicher Grundlage für die bessere Lösung."

Die Sprecherin der DSO Illja Stracke, die am "Tag der Organspende" am 4.6.2005 selbst mit hohen Prozentzahlen argumentierte, musste jetzt ITO erklären, dass es keinerlei Untersuchungen darüber gibt, die diese Aussagen rechtfertigen.

"Es liegen uns keine Untersuchungen zu der von Ihnen gestellten Fragestellung vor", so Ilja Stracke (DSO) am 30.06.2005 gegenüber der ITO.

Als zuständige Koordinierungsstelle ist die DSO verpflichtet, verschiedene Daten über die Tätigkeiten jedes Transplantationszentrums zu sammeln und diese jährlich in einen Bericht zu veröffentlichen.

Auch die aktuellen Jahresberichte der DSO (2004) über die Tätigkeiten der Transplantationszentren aus den sieben sogenannten Organspenderegionen stützen die Tatsache, dass der DSO keine Untersuchungen vorliegen. Die Berichte enthalten jeweils die exakten Daten über die gemeldeten "potenziellen Organspender" und die Gründe für nicht realisierte "Organspenden". Entgegen der Falschmeldung der DSO in den Medien, enthält keiner der offiziellen Tätigkeitsberichte die Behauptung, dass Krankenhäuser dafür verantwortlich sind, dass Organentnahmen nicht stattfanden, weil sie "potentielle Organspender" nicht meldeten.

Damit fällt dieser Vorwurf in sich zusammen und erweist sich als Falschmeldung!

Festzuhalten bleibt, dass sich alle Kliniken mit Intensivstationen bezüglich der "potenziellen Organspender" gesetzeskonform verhalten, solange keine anderen seriösen Daten dagegensprechen.

Kliniken mit Intensivstation sind nicht gesetzlich dazu verpflichtet, den Tod jedes Menschen durch "Hirntoddiagnostik" festzustellen. Dies ist nur notwendig, wenn eine Organentnahme stattfinden soll.

Das TPG verpflichtet Kliniken mit Intensivstation auch nicht dazu, bei einem Verdacht auf "Hirntod", diesen durch entsprechende Diagnostik zu bestätigen.

Außerdem werden Kliniken mit Intensivstation ebenfalls nicht gesetzlich dazu gezwungen, schwer kranke Menschen solange auf Intensivstationen zu Behandeln, bis der "Hirntod" eintritt (mehr Informationen: hier klicken!).

"Dass bei Patienten bei noch nicht nachgewiesenem Hirntod aufgrund einer infausten Prognose die Therapie minimiert oder eingestellt wird und somit auf die Möglichkeit einer Organspende verzichtet wird", beklagte Prof. Günter Kirste in seiner Stellungnahme für die Deutsche Stiftung Organspende (DSO) vom 7. März 2005 zur Anhörung der Enquete-Kommission 'Ethik und Recht der modernen Medizin' zum Thema "Organisation der postmortalen Organspende in Deutschland".

Auch diesem Punkt sollte die DSO unter die Lupe genommen werden. Es geht vielmehr darum, die vielen Ärzte zu stärken, die das Rückgrat haben, sich gegen solche abstrusen Vorstellungen der DSO zu widersetzen. Ärzte zu fördern, die einen kritischen Blick auf Transplanteure, Transplantationskoordinatoren und Organisationen werfen. Diejenigen zu fördern, die Intensivpatienten als Menschen betrachten und nicht als Objekt der Begierde, die eine Vorstellung davon haben, was es bedeuten kann, auf einer Intensivstation in Würde zu sterben.

Es ist an der Zeit, die DSO bzw. ihre Öffentlichkeitsarbeit zu hinterfragen, da eindeutige Fakten Fehlverhalten der DSO belegen. Die DSO kommt beispielsweise seit Jahren ihrer vertraglichen Verpflichtung nicht nach, die Komplikationen einer Lebendorganspende in ihren Tätigkeitsberichten zu veröffentlichen. So verwundert es nicht, dass im Juni 2003 das Bayrische Fernsehen über zwei Lebendspender berichtete, die im Klinikum der Universität Jena verstorben sind und deren Tod nicht veröffentlicht wurde.

Der Umstand, dass die DSO Komplikations- und Todesraten entgegen ihrer Verpflichtung zur Veröffentlichung nicht nachkommt, liegt nach Aussagen der DSO daran, dass die Transplantationszentren diese Daten, wiederum entgegen vertraglicher Verpflichtung, nicht an die DSO melden.

Diese belegbaren Tatsachen und Verfehlungen öffentlich bekannt zu machen, entspricht offenbar nicht dem Interesse der DSO.

INFORMATIONSSTELLE
Transplantation und Organspende

www.transplantation-Information.de


Siehe auch:

Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) tritt dafür ein, Intensivpatienten nach Hirnschädigungen nicht vor dem Eintreten des "Hirntodes" sterben zu lassen, damit sie als "Potentielle Organspender" in Betracht kommen. (06.03.2005). Hier klicken! Siehe folgende Pressemeldungen der ITO:


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update: 06.07.2005    by: Roberto Rotondo