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Hintergrundinformation zum Kongress »Ethics in Organ Transplantation« (2002)


Prof. Christoph Broelsch


Prof. Christoph Broelsch schon häufiger in der Kritik:

Artikel aus der Hamburger Morgenpost

Aktuelle Meldungen:


UKE: Mangel an Beweisen?

"Akute Sterbehilfe" für 17jährige: Staatsanwalt stellt Verfahren ein - Behörde ermittelt weiter

Am 12. Dezember 1991 starb die 17 jähriges Alexandra Sch. auf einem OP-Tisch des UKE. Das Madchen war nicht zu retten. Aber die Umstände des Todes sind dubios. Es wurde der Vorwurf der "akuten Sterbehilfe" erhoben. Obwohl viele Fragen offen bleiben, hat die Hamburger Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den prominenten Operateur Professor Christoph Brölsch mangels Beweisen jetzt erneut eingestellt. Die Wissenschaftsbehörde prüft allerdings, ob gegen den Chirurgen ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden muss.

Vorwurf: Als sich damals bei einer Notoperation herausstellte, daß die 17jährige nicht mehr zu retten war, habe Professor Brölsch mit einer Schere vorsätzlich eine lebenswichtige Ader durchtrennt. Die Schülerin sei daraufhin auf dem OP-Tisch verblutet. Nach Aussage eines Arztes aus dem OP-Team soll das Herz danach noch zehn bis 15 Minuten geschlagen haben. Alexandra litt unter einer lebensgefährlichen Leberentzündung mit "massivem Leberzerfall". Um ihr Leben zu retten, sollte dem Mädchen ein Teil der gesunden Leber der Mutter transplantiert werden.

Die Durchtrennung der Pfortader löste im UKE heftige Diskussionen aus. Mit diesem "in jeder Hinsicht völlig unsinnigen Schnitt", so der schwere Vorwurf, habe Brölsch jegliches ärztliches Handeln sträflich missachtet und "Gott gespielt".

Die Staatsanwaltschaft ermittelte und stellte das Verfahren am 13. November 1992 aus Mangel an Beweisen ein. Empörte UKEler spielten daraufhin der MORGENPOST die der Staatsanwaltschaft vorliegenden Gutachten zu. Der Gerichtsärztliche Dienst hatte als Todesursache Verbluten aus dem Pfortaderschnitt festgestellt. Der Tod sei frühestens zehn Minuten nach dem Schnitt eingetreten. "Ohne den Pfortaderschnitt", so das Gutachten, "wäre der Tod zu einem noch späteren Zeitpunkt eingetreten".

Auch ein zweiter Gutachter stellte fest, daß der Schnitt medizinisch "nicht indiziert" war. Nachdem die MORGENPOST über den dubiosen Vorfall im UKE berichtete, schaltete sich die damalige Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit ein. Die Staatsanwaltschaft nahm die Ermittlungen wieder auf. Zwei weitere Gutachten wurden in Auftrag gegeben.

Chefarzt Dr. Heinz Voß (AK St. Georg) konstatiert:

"Der Pfortaderschnitt war offensichtlich impulsiv, für alle Mitarbeiter überraschend und ohne erkennbare Notwendigkeit. Auch die nachgeschobenen Begründungen können nicht überzeugen."

Brölsch hatte den Pfortaderschnitt damit verteidigt, "eine rasche Entlastung der Eingeweide zu erzielen, das Blut abzusaugen und den Bauchverschluss der Leiche ohne Überschwemmung von Blut zu erleichtern". Auch das zweite Gutachten von der Uni Leipzig betrachtet den Pfortaderschnitt "nicht voll nachzuvollziehen."

Die Staatsanwaltschaft begründet den erneuten Einstellungsbeschluss außergewöhnlich ausführlich auf 46 Seiten. Es lasse "sich nicht beweisen", so zitiert Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger, "daß der Tod der Patientin nach dem Pfortaderschnitt und infolge dieses Schnittes eingetreten ist und daß der Tod, wäre der Schnitt unterblieben, nicht im selben Moment aufgrund der vorangegangenen Beendigung der therapeutischen Maßnahmen eingetreten wäre." In der Einstellungsbegründung wird der Vorgang außerdem als Grenzfall beschrieben.

Der Sprecher der Wissenschaftsbehörde, Tom Janssen, erklärte: "Wir werden anhand des Einstellungsbeschlusses der Staatsanwaltschaft den Fall prüfen und entscheiden, ob wir disziplinarisch tätig werden müssen."

Gerd-Peter Hohaus

© Hamburger Morgenpost, 19.07.1995, S.15.

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Fall Brölsch: Eine Witwe klagt an

Todesfälle durch Pilzinfektion nach Leber-Verpflanzung Staatsanwalt ermittelt- Wirbel um Brief des Professors

Die dubiosen Vorgänge beim Tod eines 17jährigen Mädchens im UKE werden von der Wissenschaftsbehörde abgewiegelt. Die Behörde sei "erleichterte" heißt es, daß das Verfahren wegen "des Verdachts des Totschlags" gegen Prof. Christoph Brölsch eingestellt wurde (MOBGENPOST berichtete). Für die Hamburger Staatsanwaltschaft ist der Fall Brölsch noch lange nicht erledigt: Die Behörde ermittelt wegen zweier weiterer Todesfälle nach Lebertransplantationen.

Am 21. Dezember 1992 starb eine 28jährige Mutter von drei kleinen Kindern auf der Intensivstation, zwei Tage später der Rechtsanwalt und Notar Dr. Gerhard E. (63). In beiden Fällen, so die Strafanzeige, sollen die Patienten infolge einer Pilzinfektion durch schlechte hygienische Verhältnisse auf der Intensivstation verstorben sein. In einem Brief an die Witwe des Anwalts gibt Prof. Brölsch diesen Vorwurf zu. "Es gibt keinen Zweifel," schrieb er, "daß auch bei Ihrem verstorbenen Mann diese Infektion nachgewiesen wurde. So schlimm dies ist, sowenig liegt jedoch eine Nachlässigkeit bei der Behandlung vor."

Nachdem die Witwe Gerda E. dem Chirurgen mitteilte, daß sie wegen der damaligen hygienischen Verhältnisse Strafanzeige stellen wolle, setzte sich Prof. Brölsch noch einmal an die Schreibmaschine: "Eine formelle Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft, wie Sie sie anstreben, kann unserer und womöglich auch anderen Institutionen Auflagen erbringen, deren Folge für unsere Arbeit unabsehbar sind." Aber nicht nur über Auflagen philosophierte der Professor. "Als letztes müssen Sie wissen", gab er der trauernden Frau zu bedenken, "daß Ihre Beobachtungen und Vorwürfe derzeit nur genutzt worden, um unsere unglaublich aufwendige Arbeit an den schwerkranken Patienten zu diskreditieren. Die Erfolge der Lebertransplantationen basieren auf experimentellen Forschungen im Tierversuch, und die Meute der Tierversuchsgegner polemisieren gegen uns, wo sie nur können. Ihre Anklage gegen uns wird zur Fanfare gegen die Lebertransplantation, und bereits jetzt wird der Rettungsversuch ihres todkranken Mannes als Menschenversuch hingestellt, für den ich verantwortlich gemacht werde."

Gerda E. war nicht zu überzeugen. Sie schaltete die Staatsanwaltschaft ein und beauftragte Patientenanwalt Wilhelm Funke mit dem Fall. Gerda E., selbst Juristin, ist durch ihre Erfahrungen zur Transplantationsgegnerin geworden. Sie schrieb an Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer zu den UKE-Vorfällen: Die junge Mutter von drei kleinen Kindern hätte "innerhalb von vier Wochen dreimal eine neue Leber bekommen". Ihr Mann sei innerhalb von zehn Tagen dreimal operiert worden. Dieses "unsägliche Martyrium" wäre ethisch unvertretbar. "Irgendwo ist eine Grenze dessen, was man Patienten zumuten darf. Würden Tiere so behandelt, so wäre mit dem Eingreifen, des Tierschutzbundes zu rechnen. Menschen werden durch niemanden geschützt. Sie müssen unbeschreibliche Qualen erdulden und können sich in diesem Zustand nicht wehren."

Dr. Gerhard E. starb nach einer Lebertransplantation im UKE. Seine Witwe klagt an: "Ich frage mich, ob man Menschen durch diese Hölle schicken darf, zumal sie nach einer Transplantation nicht etwa "gesund" sind, sondern neue Krankheiten und Todesängste erworben haben.

Einen Monat nach dem Tod ihres Mannes erhielt Gerda E. den Brief von Prof. Brölsch.

Gerd-Peter Hohaus

Ich brauche nicht noch einmal zu betonen, wie sehr es uns allen leid tut, daß ihr verstorbener Gatte die Lebertransplantation nach dieser langen und schweren Erkrankung nicht überstanden hat. Die Umstände, die zu seinem Ableben nach der Operation führten sind vielerlei, aber lassen sich nach unserer Einschätzung nicht allein auf die Aspergillus-Infektion während seines Sterbens zurückführen. Ich weiß aus unserem Telefonat, daß es Ihnen nicht darum geht, einem der Ärzte zu schaden, die an der Behandlung Ihres Mannes teilgenommen hatten, sondern daß es Ihnen vielmehr darum geht zukünftige Infektionsprobleme, die sich aus der Behandlung auf der Intensivstation ergaben auszuräumen, damit in Zukunft nicht noch mehr Patienten an dieser schrecklichen Infektion sterben müssen. Sie zitieren das Beispiel der Frankfurter Universitätsklinik bei der 12 Patienten im Zusammenhang mit einer Aspergillus-Infektion nach Organtransplantation verstorben sind.
Eine formelle Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft, wie Sie sie anstreben, kann unserer und womöglich auch anderen Institutionen Auflagen erbringen, deren Folgen für unsere Arbeit unabsehbar sind. Wenn Sie persönlich meinen, dies für zukünftige Patienten durchfechten zu müssen, um vor Ihrem eigenen Gewissen rein dazustehen, dann müssen Sie diesen Weg gehen.

...

Wenn Sie der Anästhesieabteilung und ihrer Leitung Nachlässigkeit vorwerfen wollen und unsachgemäße Behandlung am Krankenbett oder unsaubere Baumaßnahmen, die zur selben Zeit in der Nähe der Intensivstation durchgeführt wurden, als Ursache vorbringen, dann müßten Sie dieses retrospektiv aus der bestimmten Situation heraus auch nachweisen können. Selbst ich als "Insider" wüßte nicht einmal wo ich hier mit der Beweiskette beginnen könnte.
Als letztes müssen Sie wissen, daß Ihre Beobachtungen und Vorwürfe derzeit nur genutzt werden, um unsere unglaublich aufwendige Arbeit an den schwerkranken Patienten zu diskreditieren. Die Erfolge der Lebertransplantationen basieren auf experimentellen Forschungen im Tierversuch und die Meute der Tierversuchsgegner polemisieren gegen uns, wo sie nur können. Ihre Anklage gegen unsere Institution wird zur Fanfare gegen die Lebertransplantation und bereits jetzt wird der Rettungsversuch Ihres todkranken Mannes als Menschenversuch hingestellt, für den ich verantwortlich gemacht werde.

Wir haben bisher über alle Probleme, auch die Umstände beim Tode Ihres Mannes, offen und vertrauensvoll miteinander gesprochen. Unter dem Aspekt, daß Sie gerade mir persönlich nicht schaden wollten - was Sie immer wieder betont haben - sondern lediglich die Umstände ...

Das Schreiben des Leber-Professors an die Witwe des Verstorbenen: Brölsch versuchte Gerda E. davon abzubringen, Anzeige zu erstatten - und begründete dies u.a. mit der "Meute der Tierversuchsgegner", die seine Arbeit behindere.

© Hamburger Morgenpost. Datum: Dienstag, 25. Juli 1995, S. 10

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Professor Broelsch wehrt sich

Mit Nachdruck dementiert der Hamburger Chirurg an der Universitäts-Klinik Eppen-dorf, Prof. Christoph E. Broelsch, die Meldung der Hamburger MORGENPOST vom 25.07.95, er, Broelsch, ha-be in einem Schreiben den Vorwurf zugegeben, ein von ihm lebertransplantierter Patient sei "durch schlechte hygienische Verhältnisse auf der Intensivstation" verstorben.

Wie berichtet, verstarben 1992 zwei Patienten im UKE, die sich zuvor einer Lebertransplantation bei Prof. Broelsch unterzogen hatte. Für den Tod machen die Angehörigen nicht Behandlungs-fehler, sondern schlechte hygienische Verhältnisse, nämlich eine Pilzinfektion vom Typ "Aspergillus fumigatus" verantwortlich. Die Witwe des verstorbenen Notars Gerhard E. stellte 1993 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die Klinikleitung in der Annahme, daß die Pilzinfektion den Tod ihres Mannes verursacht hatte. Dazu Prof. Broelsch: "Schon 1993 haben der Hygienebeauftragte des UKE, Prof. Rainer Laufs, und ich nachgewiesen, daß beide Patienten an den Folgen ihrer schweren Grunderkrankungen und dem Versagen mehrerer Organe gestorben sind. Die Pilzinfektion ist bei Transplantierten typisch, weil bei ihnen zur Vermeidung von Abstoßreaktionen die körpereigene Abwehr mit Medikamenten systematisch reduziert werden muß. Die notwendige Behandlungsmethode birgt immer das Risiko von Infektionen. Aus diesem Grunde ist der in der Hamburger MORGENPOST jetzt erhobene Vorwurf meiner Verantwortlichkeit für einen Tod der Patienten durch Pilzinfektion sachlich falsch."

Broelsch wehrt sich weiter gegen die Behauptung der Hamburger MORGENPOST, die Staatsanwaltschaft ermittle gegen ihn wegen zwei weiterer Todesfälle nach Lebertransplantationen. Dazu der Broelsch-Anwalt Peter Breiholdt: "Es gibt keine laufenden Ermittlungsverfahren gegen Prof. Broelsch."

© Hamburger Morgenpost. Datum: 02.08.1995, S. 19.

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Behörde stellte Verfahren gegen Chefarzt ein

Nach der Staatsanwaltschaft hat auch die Wissenschaftsbehörde das Verfahren gegen den UKE-Chirurgieprofessor Christoph Broelsch wegen aktiver Sterbehilfe an einer 17jährigen Krebspatientin eingestellt. Aus den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsergebnissen und einer Anhörung des Chirurgen habe sich kein Anlaß zu förmlichen dienstrechtlichen Maßnahmen ergeben, so die Behörde. Dem Chefarzt wurde vorgeworfen, bei einer aussichtslosen Notoperation vorsätzlich mit einer Schere die lebenswichtige Pfortader der todkranken 17jährigen durchtrennt zu haben.

© Hamburger Morgenpost. Datum:18.08.1995, S.8.

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Bei Transplantationen wird abkassiert.

Experte: UKE-Rechnungen sind "nicht nachvollziehbarer Wucher"

Patient tot, aber die Klinikkasse klingelt. Millionen-Beträge spielen in der Uniklinik Eppendorf offenbar keine Rolle: Nicht nur Chefärzte sahnen siebenstellige Summen pro Jahr als "Nebeneinkünfte" ab (MORGENPOST berichtete), auch das UKE als staatliches Krankenhaus zeichnet sich nicht durch Bescheidenheit aus.

Krankenkassen-Mitarbeitern gefriert schon mal das Blut in den Adern, wenn UKE-Rechnungen auf den Schreibtisch flattern: Ein Patient, drei Lebertransplantationen - Forderung an die Kasse: 672 600 Mark Sonderentgeld. Zusätzlich wird der tägliche Pflegesatz von momentan knapp 1200 Mark im UKE fällig. Bei sechs bis neun Wochen Liegezeit ist die Krankenkasse mit einer runden dreiviertel Million Mark dabei.

Zwischen den Kassen und dem UKE wurde für eine einmalige Leber-Transplantation ein Sonderentgeld von 224 200 Mark ausgehandelt. Allerdings war dabei keiner davon ausgegangen, "daß so was dreimal bei einem Patienten passiert", heißt es bei den Kassen.

Außerdem wird Übles vermutet: Die Erfahrung der Zeit habe gezeigt, daß Patienten nach der dritten Verpflanzung tot aus der Klinik kämen. Bei zwei Transplantationen hätten ein paar überlebt Neben der ethischen Frage dränge sich so schon mal der Verdacht auf, da würde auf Kosten der Kassen herumexperimentiert.

Seitdem der Leberspezialist Prof. Christoph Broelsch im UKE transplantiert (bisher über 70 Verpflanzungen), zählt man sich in Eppendorf zu den Führenden in der Bundesrepublik auf diesem Gebiet. Eine Führungsposition hat das UKE auch bei der Preisgestaltung. Für eine Lebertransplantation wird anderswo im Lande durchschnittlich rund 160 000 Mark verlangt.

Den Kassen scheint es auch wenig plausibel, daß das UKE bei Mehrfachverpflanzungen jeweils wieder das volle Sonderentgelt für eine abgeschlossene Transplantation berechnet. Wie die MORGEN-POST von einem Transplantations-Experten erfuhr, sei das "nicht nachvollziehbarer Wucher". Bei einer weiteren Verpflanzung käme es "allenfalls zu Kosten von 40 000 bis maximal 60 000 Mark. In dieser Summe seien schon die Kosten enthalten, wenn ein OP-Team das Spenderorgan mit dem Flugzeug aus dem Ausland holen müßte". Auf Anfrage der MORGENPOST erklärten die Kassen, daß sie den Medizinischen Dienst der Krankenversicherer eingeschaltet hätten, um dieses überprüfen zu lassen.

G.-P. Hohaus

© Hamburger Morgenpost. Datum:26.01.1994, S.13.

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Verantwortlich für die Zusammenstellung der Informationen: Roberto Rotondo.

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